BRSG - aktualisierter Sondernewsletter zum Betriebsrentenstärkungsgesetz mit Handlungsempfehlungen.
Das BRSG ist bereits zum 01.01. diesen Jahres in Kraft getreten, aber ab dem 01.01.2019 wird es für alle Arbeitgeber wichtig, insbesondere den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung qualifiziert zu regeln.
Lesen Sie in dem Newsletter mehr hierzu.
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